§ 21 Abs 1 Z 2 und 3 Stmk BauG 1995 (bewilligungsfreie Bauvorhaben; ua Gerätehütten im Bauland bis zu einer Gesamtfläche von insgesamt 30 m2; kleinere bauliche Anlagen, soweit mit den in Z 2 genannten Anlagen hinsichtlich Größe und Auswirkungen auf die Nachbarn vergleichbar; Abort nicht erfasst)
VwGH 21.12.2000, 2000/06/0108