§ 20 Abs 1 Nö BauO 1996 (Vorprüfung; Beschränkung bei gewerblichen Betriebsanlagen, die einer Genehmigung durch die Gewerbebehörde bedürfen, auf jene Bestimmungen, deren Regelungsinhalt durch diese Genehmigung nicht erfasst ist)
§ 23 Abs 1 3. Satz Nö BauO 1996 (Baubewilligung, gewerbliche Betriebsanlage, sinngemäße Geltung des § 20 Abs 1 ; Bewilligung nach § 359b GewO ; Immissionsschutz durch Nachbarn im Bauverfahren geltend zu machen)