§ 8 Abs 1 Sbg BauTG 1976 idF LGBl 1999/96 (Baulinie, Baufluchtlinie, Zulässigkeit der Überschreitung; Begriffe nach ROG auszulegen; Bezug zu Verkehrsfläche erforderlich)
§ 1 Abs 1 Sbg BauPolG (Begriffe; Bau, ein überdachtes oder überdecktes Bauwerk; mit Tramen überdeckte Holzkonstruktion, Möglichkeit des Zuwachsens mit Pflanzen begründet nicht Charakter als Bau; bauliche Anlage, bauliche Maßnahme; mit Tramen teilweise überdeckte Holzkonstruktion)