§ 33 Stmk BauG (Anzeigeverfahren)
§ 33 Abs 4 Stmk BauG (Untersagung des Vorhabens; schriftlicher Bescheid, binnen acht Wochen)
§ 33 Abs 5 Stmk BauG (ebenso; zeitgerechte Beurteilung einer Beeinträchtigung des Straßenbildes, Ortsbildes, Landschaftsbildes nicht möglich; Einleitung des Baubewilligungsverfahrens binnen acht Wochen; Zustellung einer Verständigung)