§ 26 Abs 1 Stmk BauG (Bewilligungsverfahren, subjektive Rechte der Nachbarn, taxative Aufzählung; Bestimmungen über Vermeidung einer unzumutbaren Belästigung, Entsorgung der Niederschlagswässer)
§ 65 Abs 1 Stmk BauG (Entsorgung der anfallenden Abwässer und Beseitigung der Niederschlagswässer auf Bestandsdauer; Frage der Entsorgung bzw Beseitigung ist im Bauverfahren zu klären, subjektives Recht des Nachbarn)