§ 4 Z 56 Stmk BauG (Umbau; Begriff; Umgestaltung einer baulichen Anlage, die die äußeren Abmessungen nicht verändert, jedoch geeignet, öffentliche Interessen zu berühren; Umgestaltung des Daches mit Veränderung der vertikalen Abmessungen; Einhaltung der Abstandsbestimmungen erforderlich)
§ 4 Z 61 Stmk BauG (Zubau; Begriff; Vergrößerung einer bestehenden baulichen Anlage der Höhe, Länge oder Breite nach)