§ 27 Abs 2 Stmk BauG idF vor BGBl I 1998/158 (Verlust der Parteistellung, Wiedererlangung durch rechtzeitige Erhebung von Einwendungen nach Wegfall des Hindernisses; allfällige Verbesserung eines Schriftsatzes, der keine Einwendungen enthält)
VwGH 05.12.2000, 99/06/0091