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VwGH 5. 12. 2000, 99/06/0089 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2002/755ZfV 2002, 356

§ 6 Abs 1 Tir BauO 1998 (Abstände; Abstand der baulichen Anlage von den Grundstücksgrenzen)

§ 6 Abs 2 Tir BauO 1998 (ebenso; außer Betracht bleibende Teile; untergeordnete Bauteile, die nicht mehr als 1,50 m in die Mindestabstandsflächen ragen; offene Balkone, Sonnenschutzeinrichtungen; Erschließungsgänge; bei Erstreckung nahezu über die gesamte Front kein untergeordneter Bauteil)

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