§ 6 Abs 6 Wr BauO (Wohngebiet, zulässige Bauten; Parkhaus nicht erfasst)
§ 2 Abs 2 Wr GarG (Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen; Garagen oder Einstellplätze)
§ 2 Abs 3 Wr GarG (Garagen; Begriff; Räume, die zum Einstellen von Kraftfahrzeugen bestimmt)