- (Feststellungsbescheid, gesetzlich nicht vorgesehen; nur wenn zweckentsprechendes Mittel der Rechtsverfolgung; keine Feststellung der Rechtslage nach Bauordnung auf Antrag eines Nachbarn hinsichtlich Fragen, bezüglich derer dem Nachbarn kein subjektives Recht zukommt)
VwGH 19.12.2000, 2000/05/0221