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VwGH 18. 1. 2001, 2000/07/0090, 2000/07/0212 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 2002/744ZfV 2002, 352

§ 29 Abs 2 AWG (Mitanwendung aller im Bereich des Gewerbe-, Wasser-, Forst-, Berg-, Luftfahrts-, Schifffahrts-, Luftreinhalte-, Rohrleitungs- sowie des Eisenbahnrechts anzuwendende Bestimmungen; Vorschreibung, für die Beseitigung der Sickerwässer eine gesonderte wasserrechtliche Bewilligung einzuholen, widerspricht dem Gesetz)

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