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VwGH 22. 2. 2001, 99/07/0209 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 2002/743ZfV 2002, 352

§ 29 Abs 1 Z 6 AWG (Errichtung, wesentliche Änderung, Inbetriebnahme von Deponien für nicht gefährliche Abfälle mit einem Gesamtvolumen über 100.000 m3; Genehmigungspflicht durch Landeshauptmann)

§ 32 Abs 1 AWG (Behandlungsaufträge, Lagerung nicht gefährlicher Abfälle entgegen § 29 AWG ; Aufträge lediglich auf die „Überschüttungen“ zu beschränken)

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