§ 38 Abs 2 BDG 1979 (wichtiges dienstliches Interesse, Abberufung von stellvertretender Leitungsfunktion, schwer wiegendes Spannungsverhältnis, Vertrauensverlust)
BerK 18.01.2002, GZ 443/61-BK/01
Mit dem angef Bescheid wurde der BW von seiner Funktion als Kriminaldienstreferent und Stellvertreter eines BGK-Kommandanten (VGr E2a, FGr 7) abberufen und ihm der ArbPl eines Sachbearbeiters der VGr E2a FGr 1 auf einem GP zugewiesen.