§ 4 VVG (Auftrag zur Vorauszahlung gegen nachträgliche Verrechnung für Ersatzvornahme, Entscheidung über Anspruch auf nachträgliche Verrechnung durch Bescheid der Verwaltungsbehörde)
§ 11 Abs 1 VVG (Kosten der Ersatzvornahme abzüglich der geleisteten Vorauszahlung)