Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG (Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; Beschwerdelegitimation naher Angehöriger; Recht auf Leben; Beschwerdelegitimation Hinterbliebener; Abschiebung; Fesselung und Knebelung; örtliche Zuständigkeit; Einheit der bekämpften Maßnahme; Befehlsgewalt; Flugzeug)
§ 67a AVG (ebenso)