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VfGH 20. 6. 2001, B 1560/00 (VERGABEWESEN)

JudikaturVERGABEWESENZfV 2002/1120ZfV 2002, 474

§ 16 Abs 4 BundesvergabeG 1997 (an den Vorarbeiten für eine Ausschreibung beteiligte Unternehmer sind auszuschließen, außer es kann in begründeten Sonderfällen auf deren Beteiligung nicht verzichtet werden; auch außerhalb dieses Sonderfalles ist der Wortlaut teleologisch zu reduzieren und differenziert auszulegen; kein kategorischer Ausschluss, Maßgeblichkeit der allenfalls erlangten Wettbewerbsvorteile gegenüber den Mitbewerbern)

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