Art 1 B-VG (demokratisches Prinzip; repräsentative Demokratie, direkte Demokratie)
Art 2 B-VG (bundesstaatliches Prinzip; Grenze im Kernbereich des repräsentativ-demokratischen Baugesetzes)
Art 43 B-VG (Volksabstimmung; über Gesetzesbeschluss des NR nach Beendigung des Verfahrens nach Art 42, wenn es der NR beschließt oder es die Mehrheit der Mitglieder verlangt; Ablehnung des Modells des „Vetoreferendums“; Grenzen der unmittelbaren Demokratie)