Art 83 Abs 2 B-VG (gesetzlicher Richter, Verletzung, UVS, Zurückweisung einer Maßnahmenbeschwerde von Hinterbliebenen eines im Zuge eines Aktes der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt Getöteten, Geltendmachung des Rechtes auf Leben)