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VfGH 6. 3. 2001, B 499/00 (VERFASSUNGSRECHT)

JudikaturVERFASSUNGSRECHTZfV 2002/1110ZfV 2002, 469

Art 147 Abs 2 vorletzter Satz B-VG (Außerdienststellung von Verwaltungsbeamten des Dienststandes im Falle der Ernennung zum Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, keine über Entfall der Dienstleistungspflicht und Entfall der Bezüge hinausgehende Veränderung der beamtenrechtlichen Stellung; Rechtsverletzung durch Abberufung eines ernannten VfGH-Mitgliedes von der vorangegangenen Verwendung als Beamter)

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