§ 19 Abs 3 Z 2 lit d VfGG (Zurückweisung, entschiedene Sache; IndividualA auf Aufhebung einer bereits aufgehobenen Gesetzesstelle, kein tauglicher Prüfungsgegenstand)
VfGH 20.06.2001, G 155/01
Nach VfSlg 9735/1983, 10.394/1985, 12.778/1991 kann ein vom VfGH bereits aufgehobenes oder als verfassungswidrig festgestelltes G nicht neuerl Gegenstand eines entspr Aufhebungs- oder Feststellungsbegehrens sein. Zurückw des IndivA mangels eines taugl Prüfungsgegenstandes.