Art 140 Abs 1 letzter Satz B-VG (Individualantrag, Legitimation, ua aktuelle Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen; aktuelle Betroffenheit, bereits außer Kraft getretene Bestimmungen, Begründung noch bestehender Betroffenheit im Anfechtungsantrag; bereits aufgehobenes Gesetz kein tauglicher Anfechtungsgegenstand)
VfGH 27.06.2001 G 99-103/01