Art 140 Abs 1 letzter Satz B-VG (Gesetzesprüfung, Individualantrag; Legitimation gegeben; Personengesellschaften, die durch die angef Gesetzesstelle ex lege ihre Gewerbeberechtigung verlieren; Rauchfangkehrer)
Art 140 Abs 6 B-VG (Gesetzesprüfung; Aufhebung, Wirkung, Wiederinkrafttreten der durch das aufgehobene Gesetz aufgehobenen früheren gesetzlichen Bestimmungen, falls das Erk nicht anderes ausspricht)