Art 139 B-VG (Verordnungsprüfung, Flächenwidmungsplan, Aufhebung; keine Anwendung einer raumordnungsrechtlichen Subsidiärvorschrift betreffend die Widmung des von der Aufhebung betroffenen Grundstücks; Baubewilligung für das Grundstück auch zulässig, wenn für die Bewilligung Bauplatzerklärung erforderlich und für eine solche die Baulandwidmung erforderlich wäre)
VfGH 07.03.2001, B 1579/00, B 1698/00, B 1712/00