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VfGH 20. 6. 2001, B 1960/99 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2002/1090ZfV 2002, 465

§ 26 Abs 1 AlVG idF BGBl 1997/139 (Weiterbildungsgeld für Bildungskarenz nach AVRAG, bei verfassungskonformer Auslegung auch Leistungsanspruch bei Bildungskarenzen aufgrund gleichartiger Bildungskarenzen nach anderen bundes- bzw landesgesetzlichen Bestimmungen)

§ 1 Abs 2 Z 1 AVRAG (Geltung des G für privatrechtliche Arbeitsverhältnisse, ausgenommen solche zu Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden)

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