§ 16 Abs 2 ASVG (freiwillige Versicherung, Selbstversicherung in der Krankenversicherung, Aufzählung bestimmter in Ausbildung befindlicher Personengruppen; planwidrige Lücke im Bezug auf volljährige AHS-Schüler; Einbeziehung dieser Personen in Begünstigtenkreis durch verfassungskonforme Interpretation)