§ 88 Abs 1 SPG (Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; Beschwerdelegitimation naher Angehöriger; Recht auf Leben; Beschwerdelegitimation Hinterbliebener; Abschiebung; Fesselung und Knebelung; örtliche Zuständigkeit; Einheit der bekämpften Maßnahme; Befehlsgewalt; Flugzeug)
VfGH 06.03.2001, B 159/00