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VfGH 8. 3. 2001, G 14, 56/01 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2002/1058ZfV 2002, 456

§ 101 Abs 1 GewO (Rauchfangkehrer, Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe nach Maßgabe landesgesetzlicher Verpflichtungen; verwaltungspolizeiliche Befugnisse, Rechtfertigung des Inländervorbehaltes)

§ 102 Abs 1 GewO erster Satz idF BGBl I 1997/63 (Ausübung des Handwerkes der Rauchfangkehrer nur durch physische Personen; Ausschluss von Personengesellschaften verstößt gegen Art 6 StGG und Art 7 B-VG, Ausschluss von Kapitalgesellschaften unbedenklich)

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