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VfGH 27. 9. 2001, B 1166/00 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2002/1057ZfV 2002, 456

§ 6 Abs 1 GütBefG (Bestimmungen über die Gewerbeausübung; Kraftfahrzeuge; Ausstattung mit Tafeln mit Angabe des Namens des Gewerbetreibenden, des Standortes des Gewerbebetriebes, Art der Konzession und des Kennzeichens)

§ 23 Abs 1 Z 2 GütBefG (Strafbestimmungen, Verstöße gegen § 6 , Strafbarkeit wenn Behörde Tafeln nicht rechtzeitig fertig stellen kann, keine)

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