Art 18 Abs 1 B-VG (Legalitätsprinzip; keine hinreichende Determinierung der einem indienstgenommenen Unternehmer unter Sanktion auferlegten Auskunfts- und Handlungspflichten)
§ 52 Abs 1 FrG (Zurückweisung von Fremden bei der Grenzkontrolle)
§ 53 Abs 3 FrG (Verpflichtung ua von Luftbeförderungsunternehmern, der Grenzkontrollbehörde die Identitätsdaten der nach Österreich gebrachten Fremden und die Daten der Einreisedokumente auf Anfrage unverzüglich kostenlos mitzuteilen, sofern keine Berechtigung zur sichtvermerksfreien Einreise besteht; diesbezüglich muss sich der Beförderungsunternehmer vom mitgeführten Reisedokument überzeugen; Indienstnahme; Verstoß gegen Art 18 B-VG wegen Unbestimmtheit)