§ 8 AsylG 1997 (Non-refoulement-Prüfung, Feststellung der Unzulässigkeit der Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung in den Herkunftsstaat)
§ 8 AsylG 1997 (Non-refoulement-Prüfung, Feststellung der Unzulässigkeit der Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung in den Herkunftsstaat)