Art 234 Abs 3 EG (Vorlagepflicht von Gerichten an EuGH; Bundesvergabeamt vorlagepflichtig; Nichtvorlage bedeutet Verletzung des Rechtes auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter)
Art 1 Abs 1 Rechtsmittel-RL 89/665/EWG (Einrichtung einer wirksamen und raschen Nachprüfung von Vergabeentscheidungen auf Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht)