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VfGH 27. 6. 2001, B 2208/00 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2002/1039ZfV 2002, 452

§ 95 Abs 2 BDG 1979 (Bindung der Disziplinarbehörde an die dem Spruch eines rk Urteiles eines Strafgerichtes zugrunde gelegte Tatsachenfeststellung)

§ 118 Abs 2 Z 4 BDG 1979 (bescheidmäßige Einstellung eines Disziplinarverfahrens; geringe Schuld, unbedeutende Folgen der Tat und keine spezialpräventive Gründe)

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