§ 178 Abs 2 MinroG idF BGBl I 1999/38 (Vorauszahlungsbescheid; Außerachtlassung von Sicherheitsvorschriften, Veranlassung der erforderlichen Maßnahmen durch Behörde; Lassing, Rettungsbohrungen, Auftrag durch Berghauptmannschaft Leoben, Kostenersatzbescheid; Maßnahmen zur Bergung von Personen nach einem in § 97 angeführten Unfall, Kostenersatz nach § 177a , Anwendbarkeit des § 178 , keine)