§ 8 Abs 2 ApG (Bereitschaftsdienst in Orten mit mehreren öff Apotheken)
§ 8 Abs 3 ApG (ebenso in Orten mit nur einer öff Apotheke)
V der BH Innsbruck v 27. 9. 1978 über die Offenhaltezeit und die Dienstbereitschaft der öff Apotheke in Steinach am Brenner (Mangel der ordnungsgemäßen Kundmachung)