§ 39 Abs 1 lit a AWG idF BGBl I/1998/151 (Strafbestimmungen, Mindeststrafe von 50.000 S, unklare Gesetzesbestimmung, eindeutige Einschränkung auf gewerbsmäßige Abfallsammler, keine; überschießende und sachlich nicht gerechtfertigte Mindestgeldstrafe)
Art 7 Abs 1 B-VG (Gleichheit, Verletzung durch überschießende und sachlich nicht gerechtfertigte Mindestgeldstrafe)