§ 2 Abs 1 ZDG (Zivildienstpflicht, Voraussetzung, ua Verpflichtung zur Ableistung des Militärdienstes)
Art 6 Abs 1 Abkommen über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit (ordentlicher Wohnsitz für Ort der Ableistung des Militärdienstes entscheidend)