§ 6 Abs 1 ZDG (Widerruf der Zivildiensterklärung, kein Widerruf zwei Wochen nach Zustellung eines Zuweisungsbescheides sowie nach vollständiger Ableistung des ordentlichen Zivildienstes)
§ 6 Abs 3 Z 2 ZDG (Aufhebung der Zivildienstpflicht durch Zivildienstrat, Angehörigkeit zu einem Wachkörper; Aufhebung allein von Amts wegen)