§ 38 Abs 3 WRG (Hochwasserabflussgebiet, Begriff; kein Gegenstand eines Feststellungsbescheides)
§ 138 Abs 6 WRG (Antrag auf Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages durch Betroffene, betroffen ist nur derjenige, in dessen Rechte durch die eigenmächtige Neuerung eingegriffen wird)