§ 138 Abs 1 WRG (wasserpolizeilicher Auftrag, Aufrechterhaltung und Nutzung eines konsenslosen Zustandes; Feststellungsmängel)
VwGH 14.12.2000, 2000/07/0236
Hier wird aber weder von der ErstBeh noch von der bel Beh ausreichend nachvollziehbar dargestellt, dass die bfd Partei die Aufrechterhaltung und Nutzung eines von anderen Pers konsenslos geschaffenen Zustandes zu verantworten habe.