§ 13 Abs 1 WRG (Bestimmung des Maßes der Wasserbenutzung durch Behörde; Bedarf des Bewerbers als Höchstgrenze)
VwGH 22.02.2001, 2000/07/0101
Unter dem Maß der Wasserbenutzung iSd § 13 Abs 1 WRG ist die Menge des zur Verfügung gestellten Wassers zu verstehen.