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VwGH 18. 1. 2001, 98/07/0180 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2002/1011ZfV 2002, 443

§ 77 Abs 5 WRG (Wassergenossenschaft, Satzungsänderung, Änderung des Maßstabs der Kostenaufteilung, Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung; Wirksamkeit erst nach Genehmigung durch Wasserrechtsbehörde; Parteistellung im Genehmigungsverfahren)

§ 78 WRG (ebenso, Aufteilung der Kosten)

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