§ 18 Abs 1 WaffG (Verbot des Erwerbs, des Besitzes und des Führens von Kriegsmaterial; über 80 Jahre alte Lafette)
§ 18 Abs 2 WaffG (Ausnahmebewilligung; keine gewichtigen Interessen gegen Erteilung, Begründungspflicht, Feststellungen erforderlich)
VwGH 23.01.2001, 2000/11/0116