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VwGH 22. 2. 2001, 2000/20/0534 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2002/1002ZfV 2002, 440

§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumung einer Frist oder der mündlichen Verhandlung mit Rechtsnachteil durch unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, bloß minderer Grad des Versehens; Prüfung des Rechtsnachteiles; Rahmen der im Antrag vorgebrachten Gründe)

VwGH 22.02.2001, 2000/20/0534

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