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Personalvertretung 6. 6. 2001, A 11 - PVAK/01

JudikaturZfV 2002/727ZfV 2002, 313

§ 22 Abs 8 PVG

Personalvertretung 06.06.2001, A 11 - PVAK/01

Mit der Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen kann der DA einem seiner Mitgl die Erfüllung einzelner, genau umschriebener Aufgaben übertragen. Die Übertragung von Aufgabenbereichen insbesondere wichtiger Personalentscheidungen ist unzulässig. Alle Handlungen des ermächtigten DA-Mitgl in Ausführung einer unzulässigen Ermächtigung sind gesetzwidrig, aber dem PVOrg zuzurechnen (A 17 - PVAK/00 vom 15. 5. 2001).

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