§ 22 Abs 8 PVG
Personalvertretung 06.06.2001, A 11 - PVAK/01
Mit der Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen kann der DA einem seiner Mitgl die Erfüllung einzelner, genau umschriebener Aufgaben übertragen. Die Übertragung von Aufgabenbereichen insbesondere wichtiger Personalentscheidungen ist unzulässig. Alle Handlungen des ermächtigten DA-Mitgl in Ausführung einer unzulässigen Ermächtigung sind gesetzwidrig, aber dem PVOrg zuzurechnen (A 17 - PVAK/00 vom 15. 5. 2001).