§ 22 Abs 1 PVG
Personalvertretung 17.04.2001, A 42 - PVAK/00
Der DA hat in seiner 1. Sitzung aus seiner Mitte einen Vors, seine(n) Stellvertreter sowie die (den) Schriftführer zu wählen. Gehören 2/3 der DA-Mitgl nicht einer Wählergruppe an, so ist von mehreren zu wählenden Vors-Stellvertretern zum ersten Vors-Stellvertreter der von der zweitstärksten Wählergruppe vorgeschlagene Kandidat von allen DA-Mitgl zu wählen.