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VfGH 11. 12. 2000, V 33/00 (WIRTSCHAFTSLENKUNG)

JudikaturWIRTSCHAFTSLENKUNGZfV 2002/704ZfV 2002, 305

§ 3 AußHG (bewilligungspflichtige Rechtsgeschäfte)

§ 5 Abs 1 AußHG (Verordnungsermächtigung zur vorübergehenden Erklärung von Ein- und Ausfuhrgeschäften als bewilligungspflichtig, ua zur Abwendung schwerer wirtschaftl Schäden, oder aufgrund von internationalen Verpflichtungen oder Embargomaßnahmen)

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