Art 1 B-VG (demokratisches Prinzip)
Art 19 B-VG (oberste Organe der Verwaltung, keine Kontrolle durch kollegiale Verwaltungsorgane zulässig)
Art 44 Abs 1 B-VG (Verfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen; Schranken für den einfachen Verfassungsgesetzgeber, ua im demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzip; keine Suspendierung der Verfassung für einen Teilbereich der Rechtsordnung schlechthin durch einfaches Verfassungsgesetz; Suspendierung des Maßstabes für den VfGH)