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VfGH 27. 11. 2000, B 1508/00 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2002/670ZfV 2002, 291

§ 15 Abs 2 VfGG (Anträge an den VfGH, Darstellung des Sachverhaltes; Fehlen kein bloßes Formgebrechen, sondern Inhaltsmangel)

§ 18 VfGG (Mängelverbesserung, nur bei Formgebrechen)

§ 82 Abs 1 VfGG (Beschwerde, genaue Darlegung des Sachverhaltes, bloße Verweisung auf eine VwGH-Beschwerde nicht ausreichend)

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