§ 209 StGB (gleichgeschlechtliche Unzucht mit Personen unter achtzehn Jahren)
Art 140 Abs 1 StGB (Gesetzesprüfung, Prozessvoraussetzungen; Beschränkung auf geltend gemachte Bedenken, entschiedene Sache)
§ 62 Abs 1 zweiter Satz VfGG (Gesetzesprüfung, Antrag, fehlende Darlegung der Bedenken im Einzelnen)