§ 12 Abs 6 lit c AlVG (Arbeitslosigkeit, trotz selbstständiger Erwerbstätigkeit bei Bewirtschaftung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, dessen Einheitswert 54.000 S nicht übersteigt)
Art 7 Abs 1 B-VG (keine Gleichheitswidrigkeit durch Gleichstellung von Eigentümern lafowi Betriebe und Pächtern durch Festsetzung eines best Einheitswertes als Geringfügigkeitsgrenze für Arbeitslosengeldbezug bei Bewirtschaftung eines lafowi Betriebes)